Öffentliches Verfahrensverzeichnis
nach § 4 e Bundesdatenschutzgesetz

 

  1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:

    Kreishandwerkerschaft Westholstein, Bezirk Pinneberg

  2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:

    Geschäftsführung:                                          
    Claudia Mohr
    Kreishandwerksmeister:                                 Helmut Rowedder
    1. stellv. Kreishandwerksmeister:
                       Thomas Dohrn

  3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

    Poststraße 14, 25524 Itzehoe
    telefonisch zu erreichen unter:                         
       +49 48 21 –24 08 + 24 12
    per Fax                                                            +
    49 48 21 – 6 19 32
    per E-Mail                                                 steinburg@handwerk-westholstein.de

  4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

    Gegenstand des Verbandes ist die Vertretung der Interessen kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe, die zu einer Innung gehören.

  5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:

    Zu folgenden Personengruppen werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Erfüllung des unter 4. genannten Zweckes erforderlich sind:

    Mitgliederdaten (Adressdaten, Kommunikations- und Identifikationsdaten und weitere Daten, die zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind),

    Personaldaten (Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten, Planungsdaten, Personalführungsdaten, Betriebsdaten sowie weitere Daten, die zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind),

    Daten politischer Kontaktpersonen (Adressdaten und Kommunikationsdaten).

  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

    Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten,

    interne Stellen, die an der Ausführung der Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind,

    externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 des Datenschutzgesetzes,

    externe Stellen, soweit dies zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich ist.

  7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

    Nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Nicht von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten betroffene Daten werden gelöscht, sobald die unter 4. genannten Zwecke weggefallen sind.

  8. Geplante Übermittlung in Drittstaaten:

    Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.